Tel. +49 2183 420934
Mo - Fr: 8.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SIRIUS Pro GmbH, 41569 Rommerskirchen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

stock

Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Diese Bedingungen ersetzen sämtliche vorher von den Vertragspartnern getroffenen mündlichen und schriftlichen Angebote, Mitteilungen, Verträge oder Vereinbarungen in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung. Sie sind ausschlaggebend und ersetzen sämtliche Bedingungen im Zusammenhang mit einer vom Käufer getätigten Bestellung, einem vom Käufer getätigten Auftrag sowie alle sonstigen vom Käufer vorgelegten Bedingungen. Wenn der Verkäufer die eventuell vom Käufer vorgelegten Bedingungen nicht ablehnt, bedeutet dies in keinem Fall die Annahme der Bedingungen des Käufers. Weder der Beginn der Leistung des Verkäufers noch die Lieferung durch den Verkäufer bedeutet eine Annahme jedweder Bedingungen des Käufers. Ausschließlich aufgrund einer rechtswirksam unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kann von diesen Bedingungen abgewichen bzw. darauf verzichtet werden.

Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen sind in Textform zu erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind.

Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
4. Verzugszinsen werden in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Kostenpauschale von 15,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Die Preise sind auf der Basis, der im Angebotsmonat maßgebenden Rohstoffpreise errechnet. Sollte sich unser Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Lieferung gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als 3% Prozent nachweislich verändert haben, ändert sich der Angebotspreis entsprechend.

Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
5. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Dem Verkäufer sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bei Aufträgen über 1.000 kg, bis zu 25% bei Aufträgen bis zu 1.000 kg gestattet.
6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, gleich, die dem Lieferer die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis darüber hat der Lieferer zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

Gefahrübergang bei Versendung

1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg.
2. Die Gefahr geht auch bei Selbstabholung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. (Incoterms 2020 EXW)
3. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. (Incoterms 2020 CPT)
4. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert. (Incoterms 2020 CIP)

Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter).
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. In beiden Fällen verjähren, soweit nicht anders vereinbart, alle Mängelansprüche zwölf Monate nach Gefahrenübergang.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, Stoffreinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften, sofern diese unvermeidlich sind. Es gelten hinsichtlich der Eigenschaften, der Ware die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden branchenüblichen Normen, Standards und Regelwerke (insbesondere ISO-Normen, Farbstandards und DIN) in der jeweils gültigen Fassung. Für importierte Materialien gelten die entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Herstellerlandes. Bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Punkt 6 entsprechend.

Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, dass aus elektronischen Kommunikationsmitteln (rechts)gültige und verbindliche Verpflichtungen hervorgehen können. Sämtliche elektronische Kommunikation zwischen dem Verkäufer und dem Käufer wird als “Schreiben” und/oder “schriftlich” betrachtet.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Datenschutzklausel

Der Geschäftspartner wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten für Zwecke der eingegangenen Geschäftsbeziehungen gespeichert und – soweit gesetzlich zulässig – verwendet bzw. übermittelt und weiterverarbeitet werden.

 

Gültig ab 01.10.2020